Flugdienst

Die Zusammenarbeit mit Luftfahrzeugen hat das Einsatzspektrum der Feuerwehren entscheidend erweitert. Ob bei großflächigen Bränden, unzugänglichen Einsatzorten oder komplexen Rettungslagen – der Feuerwehr-Flugdienst bringt Ausrüstung, Menschen und Wasser rasch und gezielt an den richtigen Ort.

Im Burgenland ist die Ortsfeuerwehr St. Margarethen als Stützpunkt für den Feuerwehrflugdienst zuständig.

Organisation

und Struktur der Einheit

Aufgaben

der Flugdiensteinheiten

Personal und Material

der Flugdiensteinheiten

Organisation und Aufbau

Der Feuerwehrflugdienst ist ein landesweit organisierter Sonderdienst des Landesfeuerwehrverbandes. Er umfasst sowohl die technische Zusammenarbeit mit Luftfahrzeugen als auch die Ausbildung spezieller Flughelfer.

Im Einsatzfall werden Hubschrauber oder Flugzeuge durch Einsatzleitung und Behörden angefordert – etwa bei:

Wald- und Flächenbränden

Hochwassersituationen

Evakuierungen in schwer zugänglichem Gelände

Erkundungseinsätzen aus der Luft

Die Schnittstelle zwischen Boden- und Luftkräften bildet das Flughelferteam, das für die reibungslose Zusammenarbeit verantwortlich ist.

Ansprechperson im Bezirk

HBI Wolfgang Abraham

Kommandant der Feuerwehr St. Margarethen

Highlights

Aufgaben

Luftfahrzeuge unterstützen die Feuerwehr unter anderem bei:

Erkundung und Lagebeobachtung aus der Luft

Transport von Löschwasser, Geräten oder Einsatzkräften

Evakuierung von Personen aus Gefahrenzonen

Direkter Brandbekämpfung durch Wasserabwurf (v. a. bei Flugzeugen mit Wassertanks)

Die Koordination erfolgt in enger Abstimmung mit dem Einsatzleiter, den Flughelfern vor Ort und der fliegenden Einheit.

Wo die Luft Unterstützung bringt.

Der Flugdienst unterstützt bei Bränden, Erkundung und Evakuierung – mit geschulten Flughelfern und modernem Gerät.

Personal und Material

Feuerwehrflughelfer sind speziell geschulte Einsatzkräfte, die:

Landeplätze vorbereiten, sichern und absperren

Luftfahrzeuge einweisen und mit Funk begleiten

Außen- und Innenlasten vorbereiten (z. B. Löschwasserbehälter, Geräte, Personen)

bei Be- und Entladung unterstützen

Nur Feuerwehrmitglieder mit absolvierter Flughelferausbildung (inkl. Gruppenkommandanten- & Funklehrgang) dürfen diese Aufgaben übernehmen. Die Ausbildung erfolgt über die Feuerwehrschulen, der Abschluss wird durch einen Ausweis bestätigt.