Flugdienst
Die Zusammenarbeit mit Luftfahrzeugen hat das Einsatzspektrum der Feuerwehren entscheidend erweitert. Ob bei großflächigen Bränden, unzugänglichen Einsatzorten oder komplexen Rettungslagen – der Feuerwehr-Flugdienst bringt Ausrüstung, Menschen und Wasser rasch und gezielt an den richtigen Ort.
Im Burgenland ist die Ortsfeuerwehr St. Margarethen als Stützpunkt für den Feuerwehrflugdienst zuständig.
Organisation
und Struktur der Einheit
Aufgaben
der Flugdiensteinheiten
Personal und Material
der Flugdiensteinheiten
Organisation und Aufbau
Der Feuerwehrflugdienst ist ein landesweit organisierter Sonderdienst des Landesfeuerwehrverbandes. Er umfasst sowohl die technische Zusammenarbeit mit Luftfahrzeugen als auch die Ausbildung spezieller Flughelfer.
Im Einsatzfall werden Hubschrauber oder Flugzeuge durch Einsatzleitung und Behörden angefordert – etwa bei:
Wald- und Flächenbränden
Hochwassersituationen
Evakuierungen in schwer zugänglichem Gelände
Erkundungseinsätzen aus der Luft
Die Schnittstelle zwischen Boden- und Luftkräften bildet das Flughelferteam, das für die reibungslose Zusammenarbeit verantwortlich ist.
Ansprechperson im Bezirk
HBI Wolfgang Abraham
Highlights
Aufgaben
Luftfahrzeuge unterstützen die Feuerwehr unter anderem bei:
Erkundung und Lagebeobachtung aus der Luft
Transport von Löschwasser, Geräten oder Einsatzkräften
Evakuierung von Personen aus Gefahrenzonen
Direkter Brandbekämpfung durch Wasserabwurf (v. a. bei Flugzeugen mit Wassertanks)
Die Koordination erfolgt in enger Abstimmung mit dem Einsatzleiter, den Flughelfern vor Ort und der fliegenden Einheit.
Wo die Luft Unterstützung bringt.
Der Flugdienst unterstützt bei Bränden, Erkundung und Evakuierung – mit geschulten Flughelfern und modernem Gerät.
Personal und Material
Feuerwehrflughelfer sind speziell geschulte Einsatzkräfte, die:
Landeplätze vorbereiten, sichern und absperren
Luftfahrzeuge einweisen und mit Funk begleiten
Außen- und Innenlasten vorbereiten (z. B. Löschwasserbehälter, Geräte, Personen)
bei Be- und Entladung unterstützen
Nur Feuerwehrmitglieder mit absolvierter Flughelferausbildung (inkl. Gruppenkommandanten- & Funklehrgang) dürfen diese Aufgaben übernehmen. Die Ausbildung erfolgt über die Feuerwehrschulen, der Abschluss wird durch einen Ausweis bestätigt.